Abrechnungsbetrügereien in der stationären Leistungserbringung rücken immer stärker in den Fokus der Ermittler. Zwar sind Irrtümer in der Rechnungsstellung an sich noch keine Straftat, doch ist dem Krankenhaus eine absichtliche Falschabrechnung nachzuweisen, droht Ungemach. Unser Autor vom LKA in Berlin…