Daten des PPP-RL-Benchmarkprojekts deuten darauf hin, dass die Psych-Personalrichtlinie das Gegenteil von ihrer ursprünglichen Zielsetzung erreichen wird. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Kliniken sich durch Belegungsabsenkung vor den Sanktionen schützen werden.
Auf der Grundlage des § 136 a Abs. 2 Satz 2 SGB V regelt die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) seit 1. Januar 2020 verbindliche Mindestvorgaben mit dem für die…