Der Vorstand der DKG hat einstimmig dem DRG-Katalog und der darin festgezurrten Ausgliederung der Pflegekosten zugestimmt. Damit hat die Selbstverwaltung quasi in letzter Minute eine Ersatzvornahme des Ministeriums abgewendet. Eigentlich war die Entscheidung schon vor zwei Wochen fällig, doch das Ministerium hatte der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch eine Fristverlängerung gewährt. Am letzten Tag dieser Frist (am heutigen Freitag) hat die DKG nun den DRG-Katalog angenommen – und damit den Weg frei gemacht für eine Zäsur in der Krankenhausfinanzierung.
Bis zuletzt gab es zwischen DKG, GKV und Gesundheitsministerium keine gütliche Einigung bei der Sachkostenkorrektur. Hier konnten sich die Kliniken nicht durchsetzen. Allerdings ist der Gesundheitsminister an anderer Stelle auf die Kliniken zugegangen. Für die Finanzierung ihrer Personalkosten sollen Krankenhäuser im kommenden Jahr einen Rechnungszuschlag von 0,3 Prozent berechnen dürfen – was in etwa einen Gegenwert von 250 Millionen Euro hat.