Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Vorgaben für die Versorgung von Patienten mit einem Oberschenkelhalsbruch beschlossen. Krankenhäuser, die künftig die Versorgung der sogenannten hüftgelenknahen Femurfraktur anbieten wollen, sind verpflichtet, unverzüglich nach Aufnahme eines Patienten mit einer entsprechenden Diagnose die weitere Versorgung zu planen, teilte der G-BA mit.
Ziel ist es, dass der Patient in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme oder Auftreten des Sturzes operativ versorgt wird, sofern es der Allgemeinzustand des Patienten zulässt. Krankenhäuser müssen nun standortbezogen nachweisen, ob sie die Mindestanforderungen der neuen Richtlinie erfüllen.