Die Kassen sollen Kosten für Leiharbeitskräfte in der Pflege, die über die tarifvertragliche Vergütung hinausgehen, den Kliniken nicht erstatten. Das sieht ein Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn vor (CDU), berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Der Änderungsantrag soll an einem anderen Gesetz angehängt werden, das in dieser Woche in den Bundestag eingebracht wird. Zusatzkosten und Vermittlungsprovisionen für Leihpersonal soll demnach nicht im künftigen Pflegebudget berücksichtigt werden. Durch das Gesetzesvorhaben soll es weniger Anreize geben, Pflegekräfte auf Leihbasis anzustellen. „Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden“, sagte Spahn der dpa.
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Ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege kann durchaus ein probates Mittel sein, um mehr Personal für die Kliniken zurückzugewinnen und die Qualität in der Versorgung zu verbessern. Das würde aber auch die Menschen bestrafen, die sich aus nachvollziehbaren Gründen für diese Berufstätigkeit entschieden haben, meinen der Pflegedienstleiter (Arne Evers) und Personalreferent (Kai-Uwe Kirch) des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden.
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