Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen können von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet…