Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) mit Wirkung vom 1. Januar 2012 haben Krankenhäuser die Möglichkeit, Honorarärzte zu beauftragen, in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis vor- und nachstationäre Behandlungen zu erbringen. Wer glaubt, der Gesetzgeber habe damit die…