Der G-BA ist ein besonderes Konstrukt der Selbstverwaltung, manche Juristen halten ihn für verfassungswidrig. Ein Gutachten begründet zwar, warum sie falschliegen. Doch es zeigt auch: Das Grundgesetz ist nicht auf die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft festgelegt.
Gute Nachricht für Josef Hecken und den von ihm geführten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil eine Verfassungsbeschwerde gegen die demokratische Legitimation des...