Ein Krankenhausträger hat nur dann Anspruch auf Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes, wenn das Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet und leistungsfähig ist, wirtschaftlich arbeitet und die Zahl der Betten in den geeigneten Krankenhäusern die Zahl der benötigten Betten nicht übersteigt. Zudem ist es grundsätzlich möglich, auch solche Krankenhäuser in den Krankenhausplan eines Landes aufzunehmen, die noch nicht...