Das seit Januar 2004 geltende Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat das Recht der Integrationsversorgung weiterentwickelt. Ziel ist die Verbesserung von ambulanter und stationärer Versorgung, beispielsweise durch die Gründung Medizinischer Versorgungszentren zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die rechtlichen Voraussetzungen bei Gründung, Rechtsformwahl oder Vergütung zeigt der folgende Beitrag.
Die integrierte Versorgung steht seit dem 1. Januar 2000 als neue...