Verwechslungen im Zusammenhang mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von Patienten kommen in der Praxis eines Heilwesenhaftpflichtversicherers leider immer wieder vor. Dabei geht es in der Regel um die Verwechslung von zu operierenden Körperseiten (z. B. das falsche Kniegelenk) oder – seltener – von Personen. Trotz erheblichen Fortschritts in der medizinischen Wissenschaft, der zunehmenden Perfektionierung der Technik und der stetig wachsenden Spezialisierung der ärztlichen und...