In aller Kürze
Im vorliegenden Beitrag wird die strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Beurteilung des Nichterkennens eines Herzinfarkts in einer Frauenklinik dargestellt, die zeigt, wie wenig die Pflichten der Primärversorger und die Beachtung des Lebens des Patienten durch die Arbeitsorganisation und die Zusammenarbeit der Versorger gesichert wird – ein deutliches Argument für ein nachhaltiges Versorgungsmanagement nach § 11 Absatz 4 SGB V.
Problemstellung
Das...