Die Revision von Abrechnungsfällen kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gilt nicht nur für Kostenträger. Auch Leistungserbringer dürfen sich dieser Praxis bedienen. Nachträgliche Rechnungsüberprüfungen aus bereits abgeschlossenen Kalenderjahren führen gegebenenfalls zu einer nachfolgenden Erlösgenerierung der Krankenhäuser.
Jährlich werden von deutschen Krankenhäusern über das DRG-System Leistungen in Milliardenhöhe in Rechnung gestellt. Die Kostenträger ihrerseits sind gesetzlich…