Die Tendenzen, die Verbindlichkeit des Erlösbudgets durch eine Verbindlichkeit der Planfallzahl (Fallbudget) zu ergänzen, müssen unterbunden werden. Die Verbindlichkeit eines Fallbudgets in der hier beschriebenen Form schränkt das Krankenhaus massiv in der Fallzahl- und Fallstruktursteuerung ein und führt letztendlich dazu, dass das Krankenhaus auf veränderte Bedarfe nicht reagieren kann. Damit kann es seinen Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Ein Krankenhaus, das sich bedarfsorientiert…

Die Orientierung am Bedarf gefährdet die Existenz
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