Außerordentlicher Ärztetag

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Die Bundesärztekammer (BÄK) hat für den 23. Januar 2016 einen außerordentlichen Deutschen Ärztetag einberufen. Auf diesem soll die geplante Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beraten werden. Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Brandenburgische Ärztekammer und die Ärztekammer Berlin hätten die Einberufung eines außerordentlichen Deutschen Ärztetags beantragt, teilte die BÄK diese Woche mit.
 
Die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verhandeln seit dem Jahr 2011 über einen gemeinsamen Novellierungsentwurf der GOÄ. Beide Institutionen hatten dem Bundesgesundheitsministerium Anfang September 2015 nach eigenen Angaben den gemeinsamen Entwurf einer Gesetzesinitiative zur Novellierung der Bundesärzteordnung, den Entwurf des Paragraphenteils der neuen Gebührenordnung sowie den Entwurf der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ vorgelegt.
 
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden, heißt es in der BÄK-Mitteilung weiter. Folglich bilde das Gebührenverzeichnis der GOÄ wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er Jahre ab. Deutsche Ärztetage hätten sich deshalb wiederholt für eine Gesamtrevision der GOÄ ausgesprochen. Weil die Politik jahrelang untätig geblieben sei, habe sich die BÄK im Jahr 2008 entschlossen, in Vorleistung zu gehen und eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen.
 
Der außerordentliche Deutsche Ärztetag findet am 23. Januar 2016 im Estrel Berlin statt.

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