Die Verfahrensordnung für die künftige Bewertung des Nutzens von Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten im Krankenhaus ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die entsprechende Richtlinie nachbessern müssen, weil die ursprüngliche Fassung aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers entsprach . Nun aber hat das BMG die veränderte Fassung offenkundig genehmigt, so dass der G-BA Vollzug melden kann.
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