Seit 1. Januar gilt die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2017 zur Abwicklung von Prüfungen der akutstationären Versorgung. Demnach soll künftig zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein elektronischer Datenaustausch erfolgen. Nun müssen sich die Beteiligten auf die Spielregeln einigen. Dazu diskutierten Dr. Erwin Horndasch Markus Holzbrecher-Morys, Dr. Claudia Kreuzer und Dr. Volker Saßmann.
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