Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen kommt noch immer schleppend voran. In der spezialärztlichen Versorgung fehlt ein einheitlicher Rechtsrahmen. Brauchen wir also einen dritten Sektor, der diesen Leistungsbereich neu regelt?
Die Verlinkung des ambulanten und stationären Sektors ist ein erklärtes Ziel der Gesundheitspolitik – doch gerade im Hinblick auf die ambulante Versorgung im Krankenhaus nicht ohne Stolpersteine. „Wir haben derzeit rund zwei Dutzend unterschiedliche…