Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) stockt. Die Politik will jetzt nachbessern. Für die Kliniken bedeutet das einschneidende Veränderungen: Der Bestandsschutz für die § 116er-Zulassungen steht auf der Kippe. Dafür entfällt aber auch die Voraussetzung der besonders schweren Verlaufsformen für die ASV.
Seit knapp einem Jahr gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen neuen Sektor, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Patienten mit bestimmten, vom…