Vitos-Manager Joachim Hübner ist froh, „jetzt endlich Rechtssicherheit zu haben“. Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Aktenzeichen 2 BvR 133/10) die Privatisierung des Maßregelvollzugs für verfassungskonform erklärt. Zuvor hatten bereits das Landgericht Marburg und das Oberlandesgericht Frankfurt der Klage eines Patienten der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina widersprochen und bestätigt, dass die geltenden Gesetze richtig angewendet worden waren.
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