Die erste Prüfung nach § 17c KHG in Rheinland-Pfalz zeigte, dass noch nicht alles rund läuft und vor allem die rechtliche Sicherheit fehlt. Die Selbstverwaltung ist gefragt, damit die Bundesempfehlung in Kürze so gestaltet sein wird, dass sie den Parteien Rechtssicherheit gibt. Hier stehen Klärungen wie der Umgang mit bereits nach § 275 geprüften Fällen oder das Ausgleichsverfahren im Vordergrund. Sobald als möglich sollten Schlichtungsausschüsse in den Bundesländern gebildet werden.
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