Am 11. März 2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005“ (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2005 – FPVBE 2005) vorgelegt. Die Anhörungen von Verbänden und Ländern finden am 13. und 15. April 2005 statt. Die Verordnung wird nur für das Jahr 2005 gelten.
§ 17b Abs. 1 Satz 15 des Kranken-hausfinanzierungsgesetzes…