Das FPÄndG wird zu weiteren Anpassungen des Krankenhausrechts genutzt

  • Finanzen
  • 01.03.2003

Der Entwurf des Fallpauschalenänderungsgesetzes (FPÄndG) vom 17. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/614) ist am 7. Mai 2003 im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestags beraten worden. Dabei wurden von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgende weitere Änderungsanträge eingebracht.

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