Infolge der Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien für das kommende Jahr wurde insbesondere die Richtlinie zur maschinellen Beatmung grundlegend überarbeitet. Beatmungsstunden sind künftig unabhängig von der Art der Beatmung nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten zu kodieren. Da die intensivmedizinische Versorgung in den Kodierrichtlinien bislang nicht näher definiert wurde, standen die Selbstverwaltungspartner nach § 17 b KHG zunächst vor einer Grundsatzfrage.
Die…