Die Anpassung der Prüfquotengruppen würde zu einer Verdreifachung des Prüfvolumens führen. Analog ist von dreifachen Bürokratiekosten bei den Medizinischen Diensten, in den Kliniken und bei den Kassen auszugehen. Es ist von Systemkosten auszugehen, die weit über den rückforderbaren Beträgen liegen.
In der Aufregung um die erwarteten Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes findet in der Diskussion die Anpassung des § 275c des SGB V wenig Aufmerksamkeit. Sollten die Passagen des…