G-BA-Richtline für Früh- und Reifgeborene: „Die kleinen Patienten profitieren"

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Viele Kliniken befürchten, die neuen Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Behandlung von früh- und reifgeborenen Kindern nicht umsetzen zu können. Nach dieser müssen 40 Prozent der pflegerischen Mitarbeiter eine Fachweiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ aufweisen. War es bislang möglich, auch Pflegefachpersonen mit über mindestens fünf Jahre pädiatrischer Intensiverfahrung zu berücksichtigen, ist dies ist nach dem neuen Beschluss nur noch bis Dezember 2016 möglich.

„Die Richtlinie existiert bereits seit 2006“, sagt Birgit Pätzmann-Sietas, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD). „Die Kliniken hatten ausreichend Zeit, die Vorgaben der strukturellen Voraussetzungen zu schaffen.“ Von der neuen G-BA-Richtlinie werden vor allem die kleinen Patienten profitieren, ist sich Pätzmann-Sietas sicher: „Die Richtlinie beruht auf wissenschaftlichen Grundlagen. Viele Studien belegen, dass sich eine hohe fachliche Versorgung positiv auf das Outcome intensivtherapiepflichtiger Frühgeborener auswirkt.“

Die neue G-BA-Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene wird auch auf dem Deutschen Fachpflegekongress am 13. und 14. Juni in Münster diskutiert. Erstmals ist dort auch die Pädiatrische Intensivpflege mit einem eigenen Programm berücksichtigt. Veranstalter ist die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Münster und dem St. Johannes-Hospital Dortmund. Der Deutsche Fachpflegekongress findet im Messe und Congress Centrum der Halle Münsterland statt.

Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt an: www.deutscher-fachpflegekongress.de

Autor

 Brigitte Teigeler

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