Aktion Psychisch Kranke

Gemeinsame Ziele

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Gemeinsame Ziele
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Eine Zusammenfassung der APK-Jahrestagung mit dem Fokus Psych-Reform unter anderem mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission.  

Die Aktion Psychisch Kranke (APK) hat bei ihrer Jahrestagung unter dem Titel „Perspektiven der psychiatrischen Krankenhäuser - Mit und ohne Bett” ein hochaktuelles Programm aufgelegt. Vor dem Hintergrund der Krankenhausreform, die sich mit der 8. Stellungnahme der Regierungskommissionim Speziellen auch den Psych-Fächern widmet, diskutierten zahlreiche Vertreter von psychiatrischen Kliniken, psychosozialen Diensten, Politikern aus Bund und Ländern, Krankenkassen sowie natürlich Betroffenen- und Angehörigenvertreter zwei Tage lang zu den aktuellen Herausforderungen und Chancen in der psychiatrischen Versorgung. 

Bedarf einer stärkeren Flexibilisierung, Ambulantisierung und Weiterentwicklung der Notfall- und Krisenversorgung

Mit den Grußworten von Bundesminister Karl Lauterbach und der Abschlussdiskussionsrunde unter anderem mit Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission Krankenhausreform, war die Tagung auch in diesem Jahr wieder hochkarätig besetzt. Natürlich wurde die bevorstehende 8. Stellungnahme der Regierungskommission mit großer Spannung unter den Teilnehmenden erwartet. Bschor ist es ausgezeichnet gelungen, nicht zu viel durchblicken zu lassen. Er machte insbesondere den Bedarf einer stärkeren Flexibilisierung, Ambulantisierung und Weiterentwicklung der Notfall- und Krisenversorgung deutlich, hob jedoch zugleich hervor, welche Vorteile im Sinne einer vielfältigen Angebotsstruktur in der psychiatrischen Versorgung vor allem bei den Krankenhäusern gegenüber der Somatik bestehen. Mittlerweile ist die Stellungnahme veröffentlicht und wird von Fachverbänden geprüft und kommentiert. 

Sanktionen in der Kritik

Für Aufsehen sorgte die erstmalige klare öffentliche Positionierung von Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zur weiteren Umsetzung der PPP-RL: Inzwischen hat sich Hecken für ein neuerliches Aussetzen des Sanktionierungsmechanismus eingesetzt, der ansonsten ab 2024 wirksam geworden wäre. Der G-BA hat die Sanktionen um zwei Jahre verschoben. Sie waren im Vorfeld sowohl von Fachverbänden als auch vom Bundesgesundheitsministerium stark in die Kritik geraten. Mit dieser Entscheidung ist die Richtlinie an sich jedoch nicht vom Tisch. Es wird sich zeigen, inwiefern die Selbstverwaltungspartner die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen können, um die PPP-RL in ein tragfähiges Format weiterzuentwickeln. Eine Chance sehe der G-BA-Chef darin, mit mehr Flexibilität die Behandlungsqualität der psychiatrischen Versorgung mit weniger stationär gebundenem Personal sicherzustellen. 

Gemeinsam psychosoziale Versorgung verbessern

Einen wichtigen Beitrag aus der Praxis steuerte Katarina Stengler, Chefärztin im Helios Park-Klinikum Leipzig und Vorständin der APK, bei. Sie unterstrich nochmals den direkten Zusammenhang zwischen Beziehungsgestaltung, Therapie und Personaleinsatz. Das multiprofessionelle Team müsse an den Patienten wirksam sein, überbordende Bürokratie gefährde dieses Ziel. Darüber hinaus machte sie auf das Problem im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung aufmerksam, dass schwerkranke und komplexe Patienten zum Teil durchs Raster fallen würden. Die Verbesserung der psychosozialen Versorgung könne nur durch ein gemeinsames Vorgehen erreicht werden, in dem der öffentliche Gesundheitsdienst, die Sozialpsychiatrischen Dienste, Niedergelassene, Angehörige und Krankenhäuser gemeinsam wirken. Stengler machte Mut für die Transformation. Deutschland habe dafür eine gute Basis.

Der Begriff Kipppunkt und die Bezugnahme zum Klimawandel, die Minister Lauterbach in seiner Rede verwendete, suggeriert ein Stückweit Aussichtslosigkeit – diesen Eindruck hat die APK-Jahrestagung keineswegs hinterlassen: Bei allen Herausforderungen war auf der Veranstaltung durchweg spürbar, dass eine große Einigkeit über die Zielsetzung einer optimalen psychiatrischen Versorgung und den bereits großen Errungenschaften in diesem Bereich besteht. Hervorgehoben wurden beispielsweise die Möglichkeiten einer psychiatrischen Klinik, Patienten flexibel über verschiedene Sektoren zu behandeln –  ambulant, stationär, teilstationär und mithilfe von Stationsäquivalenten Behandlungen (StäB). Diese Stärken zu nutzen und weiter auszubauen sei das Ziel. Die laufenden § 64b SGB V Modellvorhaben sollen wertvolle Erfahrungen bringen, die weiterentwickelt und für die Regelversorgung nutzbar gemacht werden sollen. 

Autoren

 Stinne Fronius
Prof. Dr. Peter Brieger

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