Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte kürzlich einen Kabinettsbeschluss für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) angekündigt. Nun verzögert sich dieser Beschluss wohl um mindestens einen Monat. Dem Vernehmen nach soll unter anderem das Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) im Kabinett Einspruch eingelegt haben.
Dabei formiert sich gerade in der gesamten Regierungspartei SPD Widerstand gegen das Gesetz, das vor allem die Wünsche der Bundesländer erfüllt. Laut „Tagesspiegel Background“ mobilisiert vor allem Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Parteigenossen. Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Gesetz und fordert Änderungen.
Lauterbach, Scholz & Co intervenieren
Dem „Tagesspiegel“ zufolge hat selbst Ex-Kanzler Olaf Scholz, Bruder des Uniklinikverbandschefs Jens Scholz, interveniert. Das Gesetz dürfe die Krankenhausreform nicht verwässern, so der Tenor. Der Konflikt zieht sich aber auch durch die SPD, denn die SPD-Bundespolitiker stoßen teilweise auf Widerstand bei ihren Landesministerinnen und -ministern.
Nina Warken wiederum muss das KHAG schnell liefern, sonst wird für sie der parteiinterne Druck hoch. Denn einerseits braucht die Krankenhausreform das Gesetz, um zu funktionieren (Leistungsgruppendefinition, Transformationsfonds und redaktionelle Korrekturen) und andererseits enthält es die von ihr versprochenen Zugeständnisse an die Bundesländer.
Angesichts der Meinungsverschiedenheiten in der Koalition ist derzeit mit einem Kabinettsbeschluss jedoch frühestens am 8. Oktober zu rechnen. Erst dann geht das Gesetz in die parlamentarische Beratung.
Ungeklärt: Mindestvorhaltezahlen
Neben den Leistungsgruppendefinitionen, die als Anhang im Gesetz geregelt werden sollen, muss der Bund auch die umstrittenen Mindestvorhaltezahlen liefern. Bisher gab es dazu keine Grundlage.
Vergangene Woche hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) nun einen ersten Aufschlag mit einer Empfehlung zur Berechnung der Mindestzahlen gemacht. Das 28-seitige Papier sorgt in der Klinikszene für Widerspruch. Die geplante Verordnung zu den Mindestvorhaltezahlen ist zustimmungspflichtig im Bundesrat und könnte weiteren Sprengstoff für die Reform liefern.