Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) kritisiert die geplante Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Nach Auffassung des Verbandes basiert die vorgesehene Kürzung vertragsärztlicher Honorare auf fehlerhaften Annahmen des Bundesrechnungshofes.
Am 10. Juli soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, sämtliche Vergütungskonstellationen abzuschaffen, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 eingeführt wurden, um die ambulante Versorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen.
Der BMVZ hält die Begründung für diesen Schritt für unzureichend. Die geplanten Einschnitte stützten sich ausschließlich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Februar 2026. Dieser weise jedoch „gravierende Fehler“ auf, erklärte der Verband. In einer eigenen Analyse kommt der BMVZ zu dem Schluss, dass die Argumente des Rechnungshofes einer fachlichen Überprüfung nicht standhielten.
Nach Darstellung des Verbandes belegen die Versorgungsdaten vielmehr den Nutzen der TSVG-Regelungen. Würden die tatsächlichen Versorgungsrealitäten berücksichtigt, zeige sich ein Wirksamkeitsnachweis der eingeführten Vergütungsanreize. Die geplante Kürzung der vertragsärztlichen Honorare entbehre daher jeder sachlichen Grundlage.
mau
