Reformvorschläge

Kommission legt Psych-Empfehlungen vor

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Kommission legt Psych-Empfehlungen vor
Prof. Dr. Tom Bschor © privat

Die Regierungskommission hat ihre mit Spannung erwarteten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung vorgelegt. Auf der Pressekonferenz am 29. September stellten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Leiter, Tom Bschor, die Ergebnisse vor. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

Level/Leistungsgruppen

Die psychiatrische, psychosomatische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung soll nach Ansicht der Kommission an allen Krankenhäusern der Level In bis III(U) angesiedelt sein - im Gegensatz zu Level-Ii-Häusern, für die keine Abteilungen oder Leistungsgruppen vorgesehen sind. Diese Einrichtungen sollen mit anderen Einrichtungen kooperieren, insbesondere in der geronto-psychiatrischen Versorgung. Die Erwachsenenpsychiatrie soll an Krankenhäusern der Level II und III vorgehalten werden. Für die Psychosomatik empfiehlt die Kommission eigenständige Abteilungen an Krankenhäusern des Levels III. Für alle anderen Kliniken mit niedrigerem Level empfiehlt die Kommission einen psychosomatischen Konsildienst.

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie soll vor allem in unterversorgten Regionen ausgebaut werden. Wenn niedergelassene Ärzte die ambulante Versorgung nicht mehr sicherstellen können, sollen Krankenhäuser dies übernehmen. Um einen reibungslosen Übergang von der kinder- und jugend- in die erwachsenenpsychiatrische Versorgung sicherzustellen, sollen beide Disziplinen enger kooperieren. Auch eine engere Verzahnung somatischer und psychiatrischer Versorgungsangebote wird für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin gefordert.

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Fachkliniken

Die psychiatrischen Fachkliniken decken gut die Hälfte der psychiatrischen Krankenhausversorgung in Deutschland ab. Sie seien "für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar, weshalb sie neben den in Leveln eingeteilten Allgemeinkrankenhäusern als Fachkliniken weiterhin benötigt werden". Trotzdem empfiehlt die Regierungskommission, zu prüfen, inwieweit die Fachkrankenhäuser "langfristig baulich und inhaltlich in Allgemeinkrankenhäuser zu integrieren sind".

PPP-RL

Die strengen Personalvorgaben und die drohenden Strafzahlungen sind nach Einschätzung der Kommission in den Psychfächern unverhältnismäßig streng. So empfehlen die Experten dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die eigentlich zum 1. Januar greifenden PPP-RL-Sanktionen auszusetzen. Zudem sollten Höhe und Prinzipien der PPP-RL-Sanktionen denen der Pflegepersonaluntergrenzen in der somatischen Medizin angepasst werden. Gleiches gilt für den Dokumentationsaufwand. 

Vorhaltung

Das Vergütungsmodell der Psychfächer (Pepp) soll nach dem Willen der Kommission nicht verändert werden. Somit ist auch keine Ausgliederung einer Vorhaltevergütung vorgesehen. 

Tagesstationäre und settingübergreifende Behandlung

Die Krankenhausbehandlung psychischer Erkrankung soll flexibler organisiert werden können. Psychiatrische Betten sollen grundsätzlich auch tagesklinisch genutzt und die getrennten Abrechnungswege perspektivisch überwunden werden. Die Psych-Fächer sollten nicht nur in den Tageskliniken, sondern auf allen vollstationären Behandlungsplätzen tagesklinisch nach den vereinbarten tagesklinischen Vergütungsmodalitäten behandeln dürfen. 

Institutsambulanzen

"Die in der Psychiatrie bewährten Institutsambulanzen sind ein hervorragendes Instrument für flexible Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus und die Schließung ambulanter Versorgungslücken", so Bschor. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik seien bezüglich einer modernen Krankenhausbehandlung vorbildlich. "Es gilt jetzt, den nächsten Schritt zu gehen und die Trennung der Bereiche innerhalb einer Krankenhausabteilung zu überwinden." Bei der Vergütung der Institutsambulanzen empfiehlt die Kommission die bundesweite Einführung des sogenannten Bayerischen Modells. Dieses beinhaltet die Vergütung jeder einzelnen Behandlungsleistung getrennt nach Berufsgruppe, Zeitaufwand und Setting. Dies setzt nach Einschätzung der Kommission die richtigen Anreize zur Behandlung von Patienten, während man beispielsweise mit Quartalspauschalen Gefahr laufe, wenige Leistungen zu erbringen. 

Modellvorhaben

Für die in der Psychiatrie vielfach positiv erprobten Modellvorhaben einer Quartalspauschale (§ 64b SGB V) soll es zukünftig unter bestimmten Umständen für alle Krankenkassen eine Pflicht zum Vertragsabschluss gegeben (Kontrahierungszwang). Ein bundesweites Rahmenkonzept für die Budgetfindung und Abfinanzierung soll jahrelange regionale Einzelverhandlungen vermeiden. Zukünftig soll auch die KV-Seite als Vertragspartner einbezogen werden.  

Qualität

Die Kommission attestiert dem Psychsektor eine vergleichsweise geringe Qualitätstransparenz. Der ICD- und der OPS-Katalog könnten so weiterentwickelt werden, dass daraus eine ähnliche Aussagekraft wie in den meisten somatischen Fächern möglich ist.

 

Autor

 Florian Albert

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