Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch unklar ist, bereits in einem frühen Stadium zu überprüfen. Mit der Ausgestaltung des §137 SGB V hat die Politik den Selbstverwaltungspartnern und der Industrie indes ein dickes Brett vorgesetzt, wie die Diskussionen auf dem DRG-Forum zeigten. Schuld sind vor allem viele unklare und schwammige Formulierungen im Gesetzestext, die jeder…
Das Gesetz lässt viele Fragen offen
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