Krankenkassen und ihre Verbände haben sich auf eine bundeseinheitliche Evaluation aller Modellvorhaben in der Psychiatrie nach § 64b SGB V verständigt. Ziel ist ein Vergleich der bisher vereinbarten Modelle untereinander und zur Regelversorgung.
Die Vertragspartner in jedem Modellvorhaben stehen vor der grundsätzlich gleichen Herausforderung, ein eigenständiges Evaluationskonzept zu entwickeln und dieses gegebenenfalls auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund haben sich zum Ende des Jahres 2013…