Ein allgemeines und verbindliches Abrechnungssystem nach Fallpauschalen gibt es für Reha-Kliniken in Deutschland bislang nicht. Dabei brächte es durchaus Vorteile. Letztlich würde es die Position der Einrichtungen gegenüber Leistungsträgern stärken, wenn es um eine differenzierte Vergütung von Leistungen geht.
Die deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt den Reha-Kliniken Therapiestandards zum Beispiel für hüft- und knieoperierte Patienten vor und verlangt auch den Erfüllungsnachweis. Als…