Die Konvergenz auf den einheitlichen Basisfallwertkorridor sollte hinsichtlich der Angleichung der Vergütungsniveaus zwischen den Bundesländern wirken, aber gegenüber anderen Tatbeständen und Sachverhalten neutral sein. Diese Neutralität ist in mehrfacher Hinsicht verletzt. Insbesondere der Einfluss auf die Landesbasisfallwertverhandlungen wird ohne Reformen ab 2014 zu gravierenden Veränderungen führen.
Der Übergang vormals krankenhausspezifischer, an historischen Kostenstrukturen orientierter…