Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser“ vorgelegt und damit das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Zielsetzung ist es, das Verfahren bis zum Januar 2002 abzuschließen.
Komplexe Datensammlungen sollten stets einer soliden Überprüfung unterzogen werden. Im Fall der DRG-Systeme erscheint ein solches Vorgehen umso wichtiger, da es sich nicht nur um ein Patientenklassifikationsverfahren, sondern…