Die Spitzenverbände der GKV, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 15. Dezember 2000 in Düsseldorf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems einen Vertrag über Zu- und Abschläge nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgeschlossen.
Vergleicht man die Ergebnisse mit den gesetzlichen Vorgaben, ist positiv festzustellen, dass durch die klare Abschlagsregelung bei der Notfallversorgung eine…