Die Spitzenverbände der Selbstverwaltung schlossen einen Vertrag über Zu- und Abschläge für Krankenhäuser

Was lange währt, ist noch nicht gut

  • Politik
  • 01.01.2001

Die Spitzenverbände der GKV, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 15. Dezember 2000 in Düsseldorf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems einen Vertrag über Zu- und Abschläge nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgeschlossen.  

Vergleicht man die Ergebnisse mit den gesetzlichen Vorgaben, ist positiv festzustellen, dass durch die klare Abschlagsregelung bei der Notfallversorgung eine…

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