Kliniken müssen Qualität bieten können und diese Qualität nachweisen. Vierzig Jahre nach Einführung einer systematischen Qualitätssicherung in der Industrie wird dieses Thema mit Nachdruck in der deutschen Krankenhauslandschaft aufgegriffen. Konkreter Ausdruck sind dabei die auf Bundesebene vereinbarten Qualitätssicherungsverfahren gemäß § 137 SGB V (bei Fallpauschalen/Sonderentgelten und in der Herzchirurgie/ Kinderkardiologie) und das Zertifizierungsverfahren nach KTQ.
Die Leistungsträger…