An den Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um den Rechnungsbetrag schließt sich häufig nahtlos der Streit um die entsprechende Aufwandspauschale an. Diese setzt Fehlanreize, die den Einigungsprozess erschweren. Deshalb sollte die Aufwandspauschale so umgestaltet werden, dass sie den Anreiz der Krankenkassen, im MDK-Verfahren nachzugeben, nicht mehr blockiert.
Die Krankenkassen zahlen mit der an sie übermittelten Krankenhausrechnung etwas, von dem sie außer den auf der Rechnung…