Für politische Aufsichtsräte in kommunalen Krankenhäusern gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für die professionellen Kontrolleure in Aktiengesellschaften.
Die Arbeit des Krankenhausmanagements wird, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, von einem Aufsichtsrat (AR) kontrolliert. Ein solcher kann auch fakultativ eingerichtet werden, sodass auch für ihn die aktienrechtlichen Vorschriften gelten. Demnach hat er Kontroll- und Beratungspflichten, oder: Das Management hat Anspruch,…