Das DRG-System bestraft die Anwender moderner fast-track-Verfahren in den operativen Fächern. Zum Beispiel lohnt die Prozessoptimierung durch die minimal-invasive Chirurgie in Anbetracht der DRG-bezogenen unteren Grenzverweildauerregelung (§ 7 Verordnung zum Fallpauschalengesetz für Krankenhäuser) nicht. Die fiktive Budgetentwicklung mit und ohne Anwendung der Abschlagsregelung auf der Basis der Fallzahlen des Jahres 2002 zeigt, dass die Einführung der DRG zu monetären Verwerfungen führt.
…