Die formalen Voraussetzungen für das Optionsmodell 2003 sind geschaffen. Das einzelne Krankenhaus kann nun entscheiden,ob es bereits zum 1. Januar 2003 freiwillig in das neue DRG-Vergütungssystem einsteigen will (§17 b Abs.4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes - KHG).Es bleibt zu hoffen, dass die Krankenkassen, die sich mit Ausnahme der AOK ablehnend gegenüber dem Optionsmodell 2003 gezeigt haben,diesen vom Gesetzgeber gewollten freiwilligen Einstieg in den Budgetverhandlungen für das…

Jetzt haben die Krankenhäuser die Wahl
f&w

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.