Die formalen Voraussetzungen für das Optionsmodell 2003 sind geschaffen. Das einzelne Krankenhaus kann nun entscheiden,ob es bereits zum 1. Januar 2003 freiwillig in das neue DRG-Vergütungssystem einsteigen will (§17 b Abs.4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes - KHG).Es bleibt zu hoffen, dass die Krankenkassen, die sich mit Ausnahme der AOK ablehnend gegenüber dem Optionsmodell 2003 gezeigt haben,diesen vom Gesetzgeber gewollten freiwilligen Einstieg in den Budgetverhandlungen für das…
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Das BMG sichert fristgerecht den Einstieg ins DRG-Fallpauschalen-system
Jetzt haben die Krankenhäuser die Wahl
f&w