Eine Studie über die Rechtmäßigkeit staatlicher Beihilfen und eine Replik der Anwaltskanzlei Zuck & Quaas
Die Übernahme von Defiziten öffentlicher Krankenhäuser durch den Staat oder Kommunen ist nicht nur ökonomisch und ordnungspolitisch nicht zu vertreten. Diese Form der Beihilfen steht zudem in Widerspruch zum europäischen Recht. Dem hält Zuck entgegen, dass es zweifelhaft sei, ob Zahlungen zum Defizitausgleich im Krankenhaus überhaupt Beihilfenqualität haben.
Seit der Abschaffung des…