Bernhard Ziegler: „Nicht Europa und auch nicht das Landgericht Tübingen, sondern das Bundesverfassungsgericht muss über die verfassungsrechtlich gewollte Natur des Krankenhauswesens in Deutschland entscheiden.
„Angst vor dem Wettbewerb?" – mit dieser Frage reagierte jüngst ein Kommentator auf die Warnung unseres Verbandes IVKK vor den möglichen Folgen der Wettbewerbsklage des Bundesverbands der Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw. Abgesehen davon, dass dieser Reaktion die innere…