BVMed zu Nutzenbewertung von Medizintechnik

Nicht nach Schema F

  • Innovation
  • Innovation & Technik
  • 01.10.2014

Der Gesetzgeber plant, Krankenhäuser, die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse anwenden, zu verpflichten, sich an „Nutzen- und Sicherheitsstudien" des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beteiligen. Der Bundesverband Medizintechnologie stellt seine Kernforderungen zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten vor und fordert darin eine eigene Bewertungsmethodik.

Anders als Arzneimittel, deren Rezeptur unverändert bleibt, unterliegen innovative…

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