Wie sollen die Krankenhäuser auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Streit um die unangemessen hohen Wahlleistungsentgelte reagieren? Erste – und wichtigste – Erkenntnis ist die, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Der BGH hat die Sache an das LG Hannover zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Auch wenn dieses Gericht an die Urteilsgründe gebunden ist, sollte – schon zur Vorbereitung einer möglichen Verfassungsbeschwerde – neben der Frage der…
Das Urteil des BGH ist nicht das letzte Wort
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.