Die Rhön-Klinikum AG darf die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und in Mellrichstadt nicht vom Landkreis übernehmen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in seinem – bislang nicht rechtskräftigen – Beschluss vom 11. April 2007 (VI-Kart 6/05). Damit hat sich das Bundeskartellamt, das den Zusammenschluss der drei Häuser untersagte, in der Sache durchgesetzt. Zugleich wurde der von dem neuen Kartellamtspräsidenten Bernhard Heitzer bekräftigte Kurs der…
Krankenhäuser und Kartellrecht: Verbot von Krankenhausfusion bestätigt
f&w
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