Die Rhön-Klinikum AG darf die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und in Mellrichstadt nicht vom Landkreis übernehmen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in seinem – bislang nicht rechtskräftigen – Beschluss vom 11. April 2007 (VI-Kart 6/05). Damit hat sich das Bundeskartellamt, das den Zusammenschluss der drei Häuser untersagte, in der Sache durchgesetzt. Zugleich wurde der von dem neuen Kartellamtspräsidenten Bernhard Heitzer bekräftigte Kurs der…
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Recht aktuell kommentiert
Krankenhäuser und Kartellrecht: Verbot von Krankenhausfusion bestätigt
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