Das Gesetz zur GKV-Gesundheitsreform 2000 ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten zustimmungsfreien Fassung haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz bringt zwar keine Veränderungen bei den Versorgungsverträgen, doch die neuen Bestimmungen zum verpflichtenden Qualitätsmanagement, zur integrierten Versorgung und zum leistungsabhängigen Vergütungssystem stellen insbesondere die Selbstverwaltung vor große Aufgaben.
Die…