Die neuen Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen sind seit ein paar Monaten in Kraft. Damit ist nun manche Usance strafbar, die bislang in der Branche gang und gäbe war. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, bisherige Praktiken zu hinterfragen und sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Anlass für das Aktivwerden des Gesetzgebers war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012. Er entschied, dass ein niedergelassener Vertragsarzt kein tauglicher Täter eines…
Der schmale Grat
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