Ende Dezember 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der Richtlinie beschlossen, die Grundsätze zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern festlegt.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist der MDK beauftragt worden, zu überprüfen, ob in Krankenhäusern die qualitätssichernden Anforderungen des G-BA eingehalten werden. Die neue Richtlinie legt im „Allgemeinen Teil A“ Anhaltspunkte für Qualitätskontrollen fest und…