Der Medizinische Dienst (MD) nimmt als Prüfer der Qualitätsvorgaben für Leistungsgruppen eine Schlüsselrolle bei der Krankenhausreform ein. Die leitende Ärztin Kerstin Haid erklärt, wie Prüfer mit schwankenden Fristen umgehen und eine bundesweit einheitliche Prüfung gewährleisten wollen.
Laut KHVVG müssen die Bundesländer die Prüfanträge für die Leistungsgruppenvergabe bis Ende September an den Medizinischen Dienst überstellt haben. Sind denn alle fristgerecht eingegangen?
Eine Befragung im September ergab, dass sechs Bundesländer ihre Prüfaufträge fristgerecht nach dem KHVVG bis zum 30. September erteilt haben oder dies vorhatten. Vier Bundesländer haben bei den Medizinischen Diensten angekündigt, dass sie die Prüfungen bis Dezember beauftragen werden. Und bei drei weiteren Bundesländern war zu dem Zeitpunkt noch nicht klar, wann sie Aufträge erteilen.
Im demnächst amtlichen KHAG ändern sich die Fristen und das Leistungsgruppensystem. Wie gehen Länder und MD in der Praxis mit dieser Hängepartie um?
Einige Länder haben inzwischen beauftragt, andere warten noch etwas ab oder sie wollen ihre Prüfaufträge bis Jahresende erteilen. Für das Gutachtenergebnis ist immer die gesetzliche Grundlage maßgeblich, die zum Abschluss der Prüfung gilt. Wenn Prüfungen gemäß KHVVG abgeschlossen wurden, sich aber die Kriterien durch das KHAG ändern, können die Bundesländer einen Folgeauftrag erteilen. In diesem Fall würde dann nach den neuen Kriterien des KHAG begutachtet.
Gibt es bestimmte Absprachen und wie sehen die aus?
Die Situation ist volatil. Die Bundesländer und die Medizinischen Dienste passen daher die Absprachen an und sie stimmen das Vorgehen miteinander ab.
Wie stellen Sie sicher, dass der MD bundesweit einheitlich prüft?
Die einheitliche Begutachtung stellen wir durch die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund sicher. Darin ist das Prüfverfahren geregelt. Begleitend stehen die Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes für die LOPS-Prüfungen bundesweit im Austausch, um eine einheitliche Begutachtung zu gewährleisten.
Was würden Sie sich vom Gesetzgeber zur Erleichterung der Prüfungen wünschen?
In der aktuellen Tabelle der Qualitätskriterien gibt es noch ungenaue Begriffe und Vorgaben, die im Sinne einer einheitlichen Prüfung klargestellt werden sollten. Dies würde den Aufwand bei allen Beteiligten – also bei den Krankenhäusern, den Landesbehörden und den Medizinischen Diensten – verringern und für Klarheit sorgen.
